Mit dem „Roller-Schein“ auf Nummer sicher

Mit dem „Roller-Schein“ auf Nummer sicher
Anne-Marie Lohr, die Chefin von Logopädie PLUS, genießt das unbeschwerte Cruisen mit ihrem bunten Roller. Sie hat den passenden Führerschein bei der Fahrschule Keinath absolviert und war in 10 Tagen fertig.

Der Führerschein-Dschungel ist schwer zu durchblicken – Fahrschulen helfen

Der Sommer steht vor der Türe und viele Motorrollerfahrer cruisen schon durch die City. Ob Piaggo, Vespa oder andere bunte Flitzer – mit diesen Gefährten kommt man flott durch Augsburg. Doch aufgepasst: Ohne Führerschein darf nicht jedes Zweirad gefahren werden. Bei Rollern dreht sich alles um die Führerschein-Klassen AM, A, A1 und A2, die Nachfrage dafür bei den Augsburger Fahrschulen ist groß. Diese informieren gerne detailliert über die ganze Angebots- Palette. Welcher Führerschein erforderlich ist, hängt von Leistung und Hubraum des Rollers ab. Hier ein Überblick.

Klasse AM:

Damit darf man Roller oder Mopeds bis 50 ccm Hubraum und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Diesen Führerschein kann man ab 15 Jahren erwerben. Wer einen Autoführerschein (Klasse B) hat, erhält die Erlaubnis der Klasse AM automatisch mit.

Klasse B196:

Seit 2020 besteht die Möglichkeit, mit dem Autoführerschein (Klasse B) und einer zusätzlichen Schulung Motorräder und Roller bis zu 125 ccm und maximal 11 kW (ca. 15 PS) zu fahren. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung, die nach vier theoretischen und fünf praktischen Doppelstunden erlangt wird. Eine Prüfung ist nicht erforderlich, was den B196 besonders attraktiv macht, allerdings gilt diese Erlaubnis nur in Deutschland.

Klasse A1:

Mit einem A1-Führerschein darf man ebenfalls 125er fahren, allerdings ist hierfür eine umfangreichere theoretische und praktische Ausbildung notwendig. Dies ist oft eine beliebte Option für jüngere Fahrer, da man den A1-Führerschein bereits mit 16 Jahren erwerben kann. Der Unterschied zum B196 besteht darin, dass der A1 europaweit anerkannt wird und auch eine höhere Geschwindigkeit möglich ist.

Klasse A2 und A:

Für größere Roller mit stärkerer Leistung (über 11 kW bzw. 125 ccm) benötigt man die Führerscheinklassen A2 oder A. Der A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern und Rollern bis 35 kW, während der Klasse A keine Einschränkungen mehr unterliegen. Für beide Klassen sind umfangreiche Fahrstunden und Prüfungen erforderlich.

Fazit: Schnell kann man den Durchblick verlieren mit den ganzen Klassen. Im Zweifel lohnt es sich immer, direkt bei ei- ner Fahrschule nachzufragen. Die Exper- ten helfen dabei, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Achtung: Die Zulassungsstelle braucht bis zu 4 Wochen für den Eintrag!

 

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